Artikel 3, Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der heute als schon zu selbstverständlich wahrgenommene Satz war es vor über 60 Jahren keineswegs. Dass er dennoch heute so im Grundgesetz zu finden ist, ist vor allem dem Einsatz einer Frau, der Abgeordneten Elisabeth Selbert zu Elisabeth_Selbert_(timbre_RFA)verdanken. Sie bezeichnete sich selbst als „zu frauenrechtlerischen Dingen gar nicht geeignet“ und trotzdem hatte sie ihre Erfahrung als Familienrechtsanwältin im Nachkriegsdeutschland der 40er Jahre gelehrt, dass eine bloße Formulierung der „gleichen Rechte und Pflichten von Männern und Frauen“ in strafrechtlichen Angelegenheiten lange nicht ausreiche, um die Rolle von Frauen anzuerkennen und ihre Rechte zu stärken.

Über das Leben von Elisabeth Selbert und deren Bedeutung für das heutige Grundgesetz wird Cornelia Wenzel vom Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel referieren. Die Veranstaltung findet am am Donnerstagabend, den 21. April um 20 Uhr statt. Der Eintritt beträgt 8,-/ 6,- Euro. 

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