Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dem wird durch das Gericht einE BetreuerIn zur Seite gestellt, welcheR auch der Aufsicht durch das Betreuungsgericht unterliegt. Dies kann durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und PatientInnenverfügung vermieden und so bereits im Vorfeld Selbstbestimmung im Alter sichergestellt werden. Der Vortrag erläutert die Bedeutung und Unterschiede der einzelnen Verfügungen und informiert über deren Voraussetzungen und Regelungsmöglichkeiten.
PatientInnenverfügungen sind kein neues Thema und seit langem Gegenstand von Vorträgen und Diskussionen.
Allerdings hat das BVG im vergangenen über Jahr gesetzliche Änderungen entschieden, die viele PatientInnenverfügungen ungültig machen.
Um welche Änderungen es sich genau handelt, wird die Erlanger Notarin Dr. Constanze Huber kommenden Mittwoch im Frauenzentrum vorstellen.
Mittwoch, 15. Februar 2017
Beginn: 20.00 Uhr